Die Zeitmessung richtet sich in Deutschland immer noch nach den Jahreszeiten. In Deutschland gilt eine Sommer- und eine Winterzeit. Je nach bevorstehender Jahreszeit werden die Uhren komplett vor- oder zurückgestellt. Ausgerichtet ist diese Zeitumstellung nach der Normalzeit. Die Winterzeit ist in Deutschland dabei die sogenannte Normalzeit, die sich an der MEZ, der Mitteleuropäischen Zeit, orientiert. Die Sommerzeit richtet sich nach der MESZ, der Mitteleuropäischen Sommerzeit. Der Wechsel von der Normalzeit zur Sommerzeit erfolgt dabei manuell, in dem die Uhren entsprechend vor- oder zurückgestellt werden. Für die jeweiligen Zeitwechsel gibt es feste Termine, die eine verbindliche Regelung haben. Die Winterzeit als Normalzeit gilt zwischen dem letzten Sonntag im Oktober und dem letzten Sonntag im März. Hieran angrenzend folgt dann entsprechend die Sommerzeit. Die Zusammenhänge hierzu und Auswirkung auf die Zeitzone Deutschlands werden nachfolgend erörtert.
Die Zeitverschiebung in der Zeitzone mit den Wirkungen für Deutschland
Dabei beträgt die Zeitverschiebung in der deutschen Zeitzone verglichen mit der koordinierten Weltzeit, UTC, eine Stunde mehr als die UTC. Somit hinkt Deutschland in den Wintermonaten grundsätzlich eine Stunde hinter der koordinierten Weltzeit hinterher. Die Greenwich Mean Time GMT ist zeitgleich mit UTC. Ein Wechsel in der Bezeichnung ändert den wahren Wert nicht. Bei der Umstellung auf die Sommerzeit ist Deutschland dann der UTC und der GMT um insgesamt zwei Stunden voraus. Dies resultiert daraus, dass in Deutschland die Uhren am letzten Sonntag im März für die Sommerzeit um eine Stunde vorgestellt werden. Diese Zeitumstellung wurde 1916 eingeführt. Abgedeckt wird die MEZ und die MESZ von vielen Ländern in Europa und Afrika. Neben Deutschland erstreckt sich das Gebiet von Schweden und Norwegen bis Italien und Spanien. Tunesien und Algerien nutzen das ganze Jahr über die MEZ.
Wie in Deutschland die MEZ eingeführt wurde
Seit 1893 gilt in Deutschland die MEZ. Sie wurde durch ein entsprechendes Zeitgesetz eingeführt. Diese Novelle wurde als erforderlich angesehen, weil in den einzelnen Ländern Deutschlands unterschiedliche Zeiten galten. Hier sollte durch das Gesetz eine Vereinheitlichung vorgenommen werden.
Vorher hatten beispielsweise Bayern, Preußen und das Königreich Württemberg sehr unterschiedliche Zeiten. In Preußen galt zuvor die Berliner Zeit. Diese verlief insgesamt sieben Minuten hinter der bayerischen Zeit, was sich aus den Längengraden der Erde ergab. Die bayerische Zeit war im Vergleich zur geltenden Zeit im Königreich Württemberg 23 Minuten vorverlegt. Diese Zeitdifferenzen waren für einige Wirtschaftszweige beachtlich und nur schwer darstellbar. Aus diesem Grund ging die eigentliche Idee zu einer Anpassung auch von der täglichen Praxis aus.
Angeregt wurde die Änderung dieser erheblichen Zeitdifferenzen durch den Betrieb der Eisenbahn. Schnell wurde festgestellt, dass sich die unterschiedlichen Zeitmessungen nicht mit der gemeinsamen Betriebszeit der Eisenbahnverwaltungen vereinbaren ließen. Denn die preußischen Eisenbahnen nutzten im Norden die Berliner Zeit innerhalb ihrer betriebsinternen Verwaltung. Die Bahnen im Süden war zu dem Zeitpunkt allerdings bereits eine Orientierung an die später festgelegte MEZ erfolgt. Im Jahre 1890 kam es zu einer Einigung der Eisenbahnverwaltungen auf eine gemeinsame Zeitmessung nach der MEZ. Und schon im Jahre 1892 wurde Bayern, Württemberg und Baden als südliche Länder zeitlich an die MEZ angeglichen. Ein Jahr später erfolgte dann die Angleichung für die restlichen Länder.